Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2025 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung und Beschlussfassung |
Antragsteller*in: | KV Jena |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2025, 08:43 |
K2: Wohnungen für Thüringen!
Antragstext
001 Die Minister:innen sowie die Abgeordneten der SPD in Thüringen werden
aufgefordert, sich für eine Novellierung der Thüringer Bauordnung einzusetzen.
Ziel dieser Reform ist es, die mit Genehmigungsverfahren verbundenen Kosten bei
der Schaffung von Wohnraum spürbar zu reduzieren. Im Mittelpunkt sollen
insbesondere folgende Regelungen überarbeitet und angepasst werden:
- § 52 Abs. 2 ThürBO erhält eine neu geschaffene Nr. 4 mit folgendem
Wortlaut:
„bei zu errichtenden Anlagen, die sich in einem Umkreis von 300 Meter Luftlinie
um einen ÖPNV-Haltepunkt befinden, der von Montag bis Freitag in der
Spitzenverkehrszeit von Linien des ÖPNV mindestens sechs Mal pro Stunde und
Richtung angefahren wird.“
- § 52 Abs. 1 ThürBO erhält einen neuen Satz 4 mit folgendem Wortlaut:
„Die Pflicht zur Errichtung von Fahrradstellplätzen wird in Gebieten mit
angespanntem Wohnungsmarkt bis zum 01.01.2030 ausgesetzt.“
- § 65 Abs. 1 ThürBO erhält eine neue geschaffene Nr. 5 mit folgendem
Wortlaut:
„Wohngebäude in Geschossbauweise mit bis zu 5 Vollgeschossen“
002 Die Minister:innen und Abgeordneten der SPD in Thüringen werden aufgefordert
sich für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbotes in angespannten
Wohnungsmärkten in Thüringen einzusetzen.
003 Die Minister:innen und Abgeordneten der SPD in Thüringen werden aufgefordert
sich für ein erhebliche Erhöhung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau in
Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einzusetzen. Bei der Vergabe der
Fördermittel sollen Unternehmen besonders gefördert werden, die an ihre
Eigentümer oder Anteilseigner keinerlei Gewinnausschüttung vornehmen, sondern
die Einnahmen direkt in den Bestand und Ausbau von Wohnungen investieren. Davon
ausgenommen sollen kommunale Unternehmen und Genossenschaften sein. Einer
besonderen Förderungen sollen Mehrfamilienhäuser mit zumindest 4 Vollgeschossen
in serieller Bauweise unterliegen.
Begründung
Die Wohnkosten in Thüringen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ziel der Landesregierung muss es daher sein, die mit dem Genehmigungsverfahren verbundenen Kosten spürbar zu senken und den Wohnungsbau zu beschleunigen. Ein erster Schritt ist die Aufhebung der Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen in Gebieten mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. In diesen Lagen stehen Garagen und Tiefgaragenplätze häufig leer, blockieren potenziellen Wohnung und verursachen aber erhebliche Baukosten, die letztlich auf die Mieten umgelegt werden.
Darüber hinaus sollen Wohngebäude in Geschossbauweise mit bis zu fünf Vollgeschossen künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren zugelassen werden. Diese Bauform eignet sich in besonderer Weise für standardisierte und serielle Bauweisen, die zu geringeren Baukosten und damit zu bezahlbaren Mieten führen. Eine Zuordnung zum vereinfachten Verfahren ist daher sachgerecht und effizient.
Gleichzeitig ist zu beobachten, dass auch in Thüringen zunehmend Wohnraum zweckentfremdet wird. Zwar erreichen wir noch nicht das Niveau westdeutscher Großstädte, doch jede verfügbare Wohnung wird benötigt. Der Erlass eines landesweiten Zweckentfremdungsverbots ist deshalb geboten, um den vorhandenen Wohnraum zu schützen.
Der soziale Wohnungsbau bleibt das Fundament sozialdemokratischer Wohnungspolitik. In den letzten fünf Jahren waren jedoch sämtliche Städte (!) mit angespanntem Wohnungsmarkt aufgrund des Versagens der bisherigen Ministerin von der Wohnraumförderung de facto ausgeschlossen. Diese Fehlentscheidung hat wesentlich zur Mietpreissteigerung beigetragen. Die neue Landesregierung muss diesen Zustand unverzüglich korrigieren und die soziale Wohnraumförderung wieder auf eine solide Grundlage stellen.
Kommentare