| Antrag: | Kommunaler Investitionsstau abbauen – Bürokratie praxisgerecht gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jusos Thüringen |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 19:31 |
Ä1 zu F6: Kommunaler Investitionsstau abbauen – Bürokratie praxisgerecht gestalten
Antragstext
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Begründung: Laut KfW-Kommunalpanel beträgt der Investitionsstau in den Kommunen rund 215 Milliarden Euro – ein Anstieg um fast 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Um Bauvorhaben zu realisieren, greifen Kommunen häufig auf Fördermittel zurück. Dies ist notwendig, wenn Eigenmittel nicht ausreichen oder bewusst geschont werden sollen. Doch schon vor der Antragstellung müssen oftmals erste Leistungen – in der Regel bis zur Genehmigungsplanung – erbracht werden, um überhaupt antragsberechtigt zu sein.
Ergeht schließlich der lang erwartete Fördermittelbescheid, prüfen die Verwaltungen die Auflagen und Fristen. Während die inhaltlichen Vorgaben meist bereits aus der Antragsphase bekannt sind, bereiten insbesondere die Fristen erhebliche Schwierigkeiten. Abrechnungszeiträume sind häufig so eng bemessen, dass Kommunen aus Sorge vor Rückforderungen Fördermittel lieber gar nicht erst in Anspruch nehmen. Alternativen wie Fristverlängerungsanträge oder Vorausrechnungen von Unternehmen schaffen entweder zusätzliche Bürokratie oder erfordern ein Entgegenkommen seitens der Firmen – beides mit ungewissem Ausgang. Da kommunale Verwaltungen naturgemäß eher vorsichtig agieren, führt dies in der Praxis oft dazu, dass Maßnahmen verschoben werden und Mittel ungenutzt bleiben.
Erschwerend kommt hinzu, dass Auszahlungen von Fördermitteln zunehmend über mehrere Jahre gestreckt erfolgen. Zwar müssen Kommunen eine erste Teilabrechnung oft schon nach kurzer Zeit vorlegen, auf die Schlussabrechnung und die vollständige Auszahlung warten sie jedoch zwei bis drei Jahre. Das bedeutet, dass sie erhebliche Summen zwischenfinanzieren müssen – eine zusätzliche Belastung angesichts ohnehin knapper Kassen.
Um sicherzustellen, dass Kommunen die Abrechnung nicht über Gebühr hinauszögern, wird eine Anreiz-Staffelung für vorfristige Abrechnungen vorgeschlagen: Für jeden Monat, den eine Abrechnung vor dem Stichtag erfolgt, könnte ein Bonus von 1 % gewährt werden – maximal jedoch 5 %. Nach Ablauf des Stichtags sinkt die Förderung automatisch.
Mit dieser Kombination aus Planungssicherheit, Flexibilität und Anreizen soll erreicht werden, dass Kommunen Fördermittel nicht ungenutzt lassen, Investitionen planbar werden und die dringend notwendige Modernisierung vor Ort endlich an Fahrt gewinnt. Das wäre ein wichtiger Baustein für einen echten Investitionsbooster.

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