Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung und Beschlussfassung |
Antragsteller*in: | KV Sömmerda |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2025, 09:01 |
F6: Kommunaler Investitionsstau abbauen – Bürokratie praxisgerecht gestalten
Antragstext
Die SPD Thüringen setzt sich für praxisgerechtere Regelungen bei landeseigenen
Fördermitteln ein, dies umfasst unter anderem:
- Bei Förderungen ohne Teilabrechnung soll der Abrechnungszeitraum
mindestens 12 Monate betragen.
- Bei Förderungen mit Teilabrechnungen soll für die erste Abrechnung ein
Zeitraum von mindestens 9 Monaten eingeräumt werden.
- Förderbescheide, die unterjährig ergehen, sollen mindestens bis zum Ende
des folgenden Haushaltsjahres gültig bleiben.
Begründung: Laut KfW-Kommunalpanel beträgt der Investitionsstau in den Kommunen
rund 215 Milliarden Euro – ein Anstieg um fast 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Um Bauvorhaben zu realisieren, greifen Kommunen häufig auf Fördermittel zurück.
Dies ist notwendig, wenn Eigenmittel nicht ausreichen oder bewusst geschont
werden sollen. Doch schon vor der Antragstellung müssen oftmals erste Leistungen
– in der Regel bis zur Genehmigungsplanung – erbracht werden, um überhaupt
antragsberechtigt zu sein.
Ergeht schließlich der lang erwartete Fördermittelbescheid, prüfen die
Verwaltungen die Auflagen und Fristen. Während die inhaltlichen Vorgaben meist
bereits aus der Antragsphase bekannt sind, bereiten insbesondere die Fristen
erhebliche Schwierigkeiten. Abrechnungszeiträume sind häufig so eng bemessen,
dass Kommunen aus Sorge vor Rückforderungen Fördermittel lieber gar nicht erst
in Anspruch nehmen. Alternativen wie Fristverlängerungsanträge oder
Vorausrechnungen von Unternehmen schaffen entweder zusätzliche Bürokratie oder
erfordern ein Entgegenkommen seitens der Firmen – beides mit ungewissem Ausgang.
Da kommunale Verwaltungen naturgemäß eher vorsichtig agieren, führt dies in der
Praxis oft dazu, dass Maßnahmen verschoben werden und Mittel ungenutzt bleiben.
Erschwerend kommt hinzu, dass Auszahlungen von Fördermitteln zunehmend über
mehrere Jahre gestreckt erfolgen. Zwar müssen Kommunen eine erste Teilabrechnung
oft schon nach kurzer Zeit vorlegen, auf die Schlussabrechnung und die
vollständige Auszahlung warten sie jedoch zwei bis drei Jahre. Das bedeutet,
dass sie erhebliche Summen zwischenfinanzieren müssen – eine zusätzliche
Belastung angesichts ohnehin knapper Kassen.
Um sicherzustellen, dass Kommunen die Abrechnung nicht über Gebühr hinauszögern,
wird eine Anreiz-Staffelung für vorfristige Abrechnungen vorgeschlagen: Für
jeden Monat, den eine Abrechnung vor dem Stichtag erfolgt, könnte ein Bonus von
1 % gewährt werden – maximal jedoch 5 %. Nach Ablauf des Stichtags sinkt die
Förderung automatisch.
Mit dieser Kombination aus Planungssicherheit, Flexibilität und Anreizen soll
erreicht werden, dass Kommunen Fördermittel nicht ungenutzt lassen,
Investitionen planbar werden und die dringend notwendige Modernisierung vor Ort
endlich an Fahrt gewinnt. Das wäre ein wichtiger Baustein für einen echten
Investitionsbooster.
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