| Antrag: | Für mehr Verteilungsgerechtigkeit |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Jena |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 23:54 |
Ä3 zu F3: Für mehr Verteilungsgerechtigkeit
Antragstext
Von Zeile 24 bis 29:
3. Finanztransaktionssteuer einführen.
3. Einführung einer Finanztransaktionssteuer
Einführung einer Transaktionssteuer, um reine Spekulation unattraktiver zu machen und die Finanzmärkte an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zu beteiligen:
Zur Eindämmung kurzfristiger, hochspekulativer Finanzaktivitäten und zur stärkeren Beteiligung der Finanzmärkte an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wird eine Finanztransaktionssteuer (FTT) eingeführt.
1. Steuergegenstand und Fälligkeit
Die Steuer wird auf jede entgeltliche Transaktion erhoben und ist sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf eines Finanzinstruments fällig. Damit trifft sie insbesondere Marktteilnehmer, die durch hohe Handelsfrequenz und große Volumina spekulative Strategien verfolgen.
2. Differenzierte Steuersätze nach Risikoprofil
Da Derivate aufgrund ihrer Hebelwirkung, Volatilität und überdurchschnittlichen Gewinnchancen ein deutlich höheres Spekulationspotenzial aufweisen als klassische Wertpapiere, werden sie mit einem höheren Steuersatz belegt:
- 0,5 % auf Aktien/Anleihen/Devisen
- Derivate: 0,5% je Transaktion (Kauf und Verkauf)
- 0,1 % auf Derivate
- Aktien, Anleihen und Devisen: 0,1% je Transaktion (Kauf und Verkauf)
3. Schutz kleiner Anleger und Vermeidung einseitiger Belastung
Damit die Finanztransaktionssteuer nicht kleine Privatanleger überproportional belastet, sondern vor allem große institutionelle und spekulative Marktteilnehmer trifft, werden folgende Maßnahmen eingeführt:
- Jährlicher Freibetrag von 10.000 € Ordervolumen: Transaktionen bis zu einem jährlichen Handelsvolumen von 10.000 € bleiben steuerfrei. Dies schützt langfristige Kleinanleger, Sparer und Personen im Vermögensaufbau.
- Keine Vergünstigungen für große Marktakteure: Institutionelle Anleger, Hedgefonds, Hochfrequenzhändler und akteure mit hohem Transaktionsvolumen zahlen die Steuer ab dem ersten Euro.
- Automatische Progressivität durch Transaktionshäufigkeit: Da die Steuer pro Transaktion fällig wird, belastet sie automatisch jene Marktteilnehmer stärker, die viele Trades durchführen - also primär spekulative Strategien, nicht langfristige Anlagen.
4. Zielsetzung
Die Finanztransaktionssteuer dient der:
- Eindämmung kurzfristiger Spekulationsgeschäfte,
- Stabilisierung der Finanzmärkte,
- Förderung langfristiger Investitionsentscheidungen,
- stärkeren Beteiligung des Finanzsektors an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und
- gezielten Belastung großer spekulativer Marktakteure statt kleiner Sparer.

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