Änderungen von J3 zu J3
| Ursprüngliche Version: | J3 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 14.10.2025, 07:57 |
| Neue Version: | J3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 22.11.2025, 15:26 |
Titel
Für ein modernes, grundrechtskonformes und handlungsfähiges Polizeiaufgabengesetz
Zu:
Für ein transparentes, grundrechtsorientiertes und demokratiefestes Polizeiaufgabengesetz – Kritische Begleitung der PAG-Novelle und Einrichtung einer breit legitimierten Arbeitsgruppe
Antragstext
Nach Zeile 7 einfügen:
1.Positionierung zur PAG-Novelle
Die SPD Thüringen erkennt die Notwendigkeit einer Modernisierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes an. Zugleich stellt der Landesparteitag fest, dass der vorliegende Entwurf des Innenministeriums in zentralen Punkten verfassungsrechtliche, grundrechtliche und demokratietheoretische Fragen berührt.
Der Landesparteitag hält fest, dass die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen u. a.
· präventive elektronische Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfesseln),
· KI-gestützte Videoüberwachung,
· Distanz-Elektroimpulsgeräte im Regelbetrieb,
· digitale Rasterfahndung,
· Gesichtserkennung und Stimmabgleich,
· automatisierte Kennzeichenerfassung
je nach konkreter Ausgestaltung der Maßnahmen tief in die Grundrechte eingreifen und deshalb hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, ihrer Verhältnismäßigkeit und damit ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit höchsten rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen müssen. Dies betrifft insbesondere das Vorhandensein ausreichender Kontroll- und Missbrauchsschutzmechanismen.
Der Landesparteitag stellt weiterhin fest, dass ein Teil der Mitglieder der SPD Thüringen und insbesondere die Jusos Thüringen, dem Entwurf der Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetz kritisch gegenübersteht und die Notwendigkeit der Eingriffe, ihre Verhältnismäßigkeit und damit ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit als nicht hinreichend dargelegt betrachten
Wir fordern daher die Landtagsfraktion auf, diese Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren kritisch zu prüfen, in Teilen gegebenenfalls zurückzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass mit den Regelungen die Grundrechte gewahrt, strukturelle Diskriminierung und politischer Missbrauch verhindert wird.
2.Gemeinsame Grundüberzeugungen
Die SPD Thüringen bekräftigt:
· Sicherheit und Freiheit sind untrennbar miteinander verbunden und stehen zueinander in gegenseitiger Abhängigkeit.
· Jede Erweiterung polizeilicher Befugnisse bedarf strikter Grundrechtsbindung und muss vollständig verhältnismäßig, transparent und kontrollierbar ausgestaltet sein.
· Ein Polizeiaufgabengesetz darf niemals Instrumente schaffen, die antidemokratische und autoritäre Kräfte missbrauchen könnten.
· Änderungen am ThürPAG können nur mit demokratischen Mehrheiten beschlossen werden.
3.Einrichtung einer neuen, breit legitimierten Arbeitsgruppe
Zur strukturierten innerparteilichen Beratung der unter Ziffer 1 aufgeführten Maßnahmen wird eine Arbeitsgruppe „PAG-Novelle“ mit folgender Struktur eingerichtet:
a) Zusammensetzung:
· 2 Vertreter*innen der Jusos Thüringen
· 2 Vertreter*innen des Landesvorstandes
· 2 Vertreter*innen der Landtagsfraktion
· 1 Vertreter*in der Landesregierung
· 1 Vertreter*in der ASJ
· 1 externe verfassungsrechtliche oder polizeiwissenschaftliche Fachperson
· 1 externe zivilgesellschaftliche Stimme aus dem Bereich Bürgerrechte / Datenschutz
b) Arbeitsweise:
· Die AG arbeitet transparent; Protokolle werden allen Parteiebenen zugänglich gemacht.
· Kritische Minderheitenpositionen werden ausdrücklich im Bericht der AG dokumentiert.
· Die AG erhält ein Mandat, verfassungsrechtliche Bewertungslinien herauszuarbeiten und die Position der Partei für das parlamentarische Verfahren vorzubereiten bzw. dieses zu begleiten.
· Die AG arbeitet konsensorientiert, aber nicht konsensverpflichtet; Dissens wird sichtbar gemacht.
· Die AG tagt mindestens monatlich und lädt bei Bedarf zusätzliche Expertise ein. Es wird mindestens einmal eine parteiöffentliche Veranstaltung zu der Novelle des PAG und dem Arbeitsstand aus der AG stattfinden.
4.Ergebnisbericht und Einbindung in das parlamentarische Verfahren
Die AG legt dem Landesvorstand und der Landtagsfraktion fortlaufend Einschätzungen zu den relevanten Kritikpunkten vor und erarbeitet spätestens vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen eine gemeinsame oder – sofern erforderlich – differenzierte Positionierung der Partei.
