Aktuell stehen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzsicherheit besonders die Trägheit der Bürokratie sowie der Fachkräftemangel im Weg. Dies bezieht sich nicht nur auf laufende Anträge in der Netzanmeldung bei den grundständigen Netzbetreibern sondern auch auf die gesetzlichen Grundlagen bei Konzepten im Gewerbe und in der Wohnungswirtschaft.
Eine Hürde die besonders bei konservativen Politiker*innen und in den Nachrichten propagiert wird, ist die Überversorgung an Strom während sonnenreicher Zeiten. Diese Hürde würde durch einen modernen Netzausbau überwunden werden. Mehrstufige Kurzzeit- bis Saisonalspeichern, können überschüssigen Strom aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen speichern und die Versorgungssicherheit über das ganze Jahr sicherstellen. Besonders kleine Gemeinden und Dörfer können mit einer Ringversorgung Großteils autark werden. Gleichzeitig steigt die Ausspeisenachfrage durch Elektromobilität und Wärmepumpen; die heutigen Verteilnetze sind jedoch überwiegend für einseitige Flüsse ausgelegt. Beidrichtungsfeste Netze, Lastmanagement und Pufferspeicher an Ladehubs sind notwendig, um Ladeleistungsspitzen zu bedienen und Abregelungen zu vermeiden.
Wirtschaftlich ist es prinzipiell keine Herausforderung, aktuell gibt es schon um die 500 Gigawatt Speicherkapazität, die in der Netzanmeldung sind. Die Investitionen hierzu sind aus der Privatwirtschaft also schon getätigt. Was der Errichtung dieser Speicherparks im Weg steht ist die Behäbigkeit in der Netzanmeldung. Hier müssen die gesetzlichen Vorschriften zu den Prozessen angepasst und verschlankt werden. Einheitliche digitale Verfahren mit verbindlichen Fristen sowie transparente Anschluss- und Kapazitätsinformationen der Netzbetreiber beschleunigen Entscheidungen und Anschlüsse.
Um diese Speicherkapazitäten zu füllen, darf der Zubau von Photovoltaikanlagen nicht stagnieren. Eine Stellschraube hierzu ist die aktuelle Förderung von Photovoltaikanlagen im Privaten und in der Wohnungswirtschaft. Der hier greifende 0%-Umsatzsteuersatz hilft ungemein, dass PV-Anlagen für Hausbesitzer wirtschaftlich attraktiv sind. Die durchschnittliche PV-Anlage mit 10 kW in der Sptize kostet 20.000 €. Der 0%-Umsatzsteuersatz fördert die PV-Anlage somit mit fast 4.000 €. Diese Förderung ist also essenziell für den Fortbestand der Energiewende. Zusätzlich erhöht eine gezielte Förderung netzdienlicher Speicher an Ladehubs und in Quartieren die Systemwirksamkeit der PV-Zubauten.
Bei Mehrfamilienhäusern und Liegenschaften lohnt sich eine PV-Anlage nicht nur für die Umwelt und die Investierenden, sondern auch für die Mietenden. Über die Nutzung des PV-Stroms durch alle Bewohnerinnen eines Mehrparteiengebäudes können mit den Konzepten der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder des Mieterstroms die Nutzerinnen Strom zu Preisen zwischen 22 und 28 Cent pro Kilowattstunde. Dies würde besonders Familien mit geringen Einkommen unterstützen. Werden Stellplatz-Ladepunkte, einfache Messkonzepte und zeitvariable Tarife in diese Modelle integriert, sinken Netzspitzen, und lokal erzeugter Strom kann direkt für das Laden genutzt werden.
Darüber hinaus leistet der beschleunigte Ausbau erneuerbarer Energien, Speicher und intelligenter Netze einen unmittelbaren Beitrag zum Klimaschutz: Durch die bessere Nutzung von Überschussstrom, die Verringerung von Abregelungen und die Verlagerung von Lasten in Zeiten hoher Erzeugung werden Treibhausgasemissionen gemindert. Lokale Mieterstrom- und Quartierslösungen verbinden sozialen Ausgleich mit Klimaschutz, indem sie sauberen Strom vor Ort nutzbar machen, fossile Spitzenlast reduzieren und die Sektorkopplung (Strom, Wärme, Mobilität) praktisch voranbringen

Kommentare