Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung und Beschlussfassung |
Antragsteller*in: | KV Jena |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2025, 08:31 |
U2: Energiewende vorantreiben – Netzausbau modernisieren
Antragstext
Der Landesparteitag der SPD Thüringen beschließt:
Die Umsetzung der Energiewende wird mit folgenden Mitteln vorangetrieben:
- Der Netzausbau im Stromnetz Thüringens wird erneut begutachtet und den
aktuellen technischen Möglichkeiten angepasst. Besonders wird die
Möglichkeit betrachtet, die Belastung des Stromnetzes durch das
strategische Platzieren von großen Energiespeichern zu reduzieren und
Redundanzen für so genannte Dunkelflauten zu schaffen.
- Der bürokratische und regulative Aufwand bei der Anmeldung von Kraftwerken
mit regenerativen Energien und Großspeichern wird vereinfacht und
reduziert.
- Die Förderung der Photovoltaik und von Batteriespeichern wird nicht
eingestellt.
- Die Regularien für Mieterstromkonzepte sollen im Sinne der Nutzenden
betrachtet und überarbeitet werden.
Begründung:
Aktuell stehen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzsicherheit
besonders die Trägheit der Bürokratie im Weg. Dies bezieht sich nicht nur auf
laufende Anträge in der Netzanmeldung bei den grundständigen Netzbetreibern
sondern auch auf die gesetzlichen Grundlagen bei Konzepten im Gewerbe und in der
Wohnungswirtschaft.
Eine Hürde die besonders bei konservativen Politiker*innen und in den
Nachrichten propagiert wird, ist die Überversorgung an Strom während
sonnenreicher Zeiten. Diese Hürde würde durch einen modernen Netzausbau
überwunden werden. Strategisch platzierte Batteriespeicher können überschüssigen
Strom aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen speichern und für so genannte
„Dunkelflauten“ bereithalten. Besonders kleine Gemeinden und Dörfer können mit
einer Ringversorgung Großteils autark werden.
Wirtschaftlich ist es prinzipiell keine Herausforderung, aktuell gibt es schon
um die 500 Gigawatt Speicherkapazität, die in der Netzanmeldung sind. Die
Investitionen hierzu sind aus der Privatwirtschaft also schon getätigt. Was der
Errichtung dieser Speicherparks im Weg steht ist die Behäbigkeit in der
Netzanmeldung. Hier müssen die gesetzlichen Vorschriften zu den Prozessen
angepasst und verschlankt werden.
Um diese Speicherkapazitäten zu füllen, darf der Zubau von Photovoltaikanlagen
nicht stagnieren. Eine Stellschraube hierzu ist die aktuelle Förderung von
Photovoltaikanlagen im Privaten und in der Wohnungswirtschaft. Der hier
greifende 0%-Umsatzsteuersatz hilft ungemein, dass PV-Anlagen für Hausbesitzer
wirtschaftlich attraktiv sind. Die durchschnittliche PV-Anlage mit 10 kW in der
Sptize kostet 20.000 €. Der 0%-Umsatzsteuersatz fördert die PV-Anlage somit mit
fast 4.000 €. Diese Förderung ist also essenziell für den Fortbestand der
Energiewende.
Bei Mehrfamilienhäusern und Liegenschaften lohnt sich eine PV-Anlage nicht nur
für die Umwelt und die Investierenden, sondern auch für die Mietenden. Über die
Nutzung des PV-Stroms durch alle Bewohner*innen eines Mehrparteiengebäudes
können mit den Konzepten der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder des
Mieterstroms die Nutzer*innen Strom zu Preisen zwischen 22 und 28 Cent pro
Kilowattstunde. Dies würde besonders Familien mit geringen Einkommen
unterstützen.
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