| Antrag: | Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags |
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| Antragsteller*in: | Nicolas Bethe (KV Jena) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 16:54 |
Ä1 zu F5: Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags
Antragstext
Von Zeile 1 bis 15:
Die SPD Thüringen wird aufgefordert sich auf Bundesebene für eine Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags einzusetzen.:
Die SPD setzt sich für eine dauerhafte und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ein. Hierzu wird der Einkommensteuer-Grundfreibetrag auf 18.000 € pro Jahr (Einzelveranlagung) angehoben – für Einkommen bis maximal 18.000 € zu versteuernden Einkommen (zvE). Bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 36.000 € Grundfreibetrag, wirksam bis 36.000 € zvE.Die SPD Thüringen setzt sich für eine dauerhafte und spürbare Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ein.
Hierzu wird der Einkommensteuer-Grundfreibetrag auf 18.000 Euro pro Jahr bei Einzelverlagerung angehoben. Bei gemeinsamer Veranlagung gilt entsprechend ein Grundfreibetrag von 36.000 Euro. Zudem soll der Grundfreibetrag künftig automatisch an die Inflationsrate (Verbracherpreisindex) gekoppelt werden.
Da die Armutsschwelle bei derzeit rund 1.300 Euro liegt, tragen wir dadurch Sorge, dass Armut nicht länger mit Einkommensteuern belastet wird. Besonders profitieren Beschäftigte im Mindestlohnbereich, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und alle Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie haben eine deutlich höhere Konsumqoute. Zusätzlich verfügbares Einkommen fließt direkt in den Konsum und stärkt die regionale Wirtschaft. Die Entlastung wirkt damit als Konjunkturimpuls, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Zudem soll der Grundfreibetrag künftig automatisch an die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) gekoppelt werden. Hierzu ist eine gesetzliche Änderung des § 32a EStG erforderlich, da dieser bislang nur eine Anpassung an die Lohnentwicklung vorsieht. Diese Dynamisierung ist jedoch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)geboten, um das sozio-kulturelle Existenzminimum realitätsgerecht zu sichern – insbesondere bei hoher Inflation (2023: 6,9 %). Eventuelle Steuermindereinnahmen der Kommunen sind durch Bund oder Länder vollständig auszugleichen.

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