GO: Geschäftsordnung
Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung des Parteitages |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LGS |
Eingereicht: | 02.12.2023, 10:00 |
Antragshistorie: | Version 1(02.12.2023) |
Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 1. Eröffnung des Parteitages |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LGS |
Eingereicht: | 02.12.2023, 10:00 |
Antragshistorie: | Version 1(02.12.2023) Version 1 |
Vorläufige Geschäftsordnung
des außerordentlichen Landesparteitages der SPD Thüringen
am 02. Dezember 2023 in Meiningen
Stimmberechtigte Mitglieder des Parteitages sind die von den
Kreisverbänden gewählten Delegierten sowie die Mitglieder des
Landesvorstandes. (224)
Der Parteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
Stimmberechtigten anwesend sind.
Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit werden durch die
Mandatsprüfungskommission festgestellt.
Mit beratender Stimme nehmen am Parteitag teil:
Mitglieder des Landesparteirates Thüringen
Thüringer SPD-Minister*innen
Thüringer Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion
Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion
Mitglieder der Schiedskommission und Kontrollkommission
die Vorsitzenden der auf Landesebene wirkenden Arbeitsgemeinschaften
der Landesgeschäftsführer
geladene Gäste und Referent*innen
Beschlüsse des Parteitages werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit
das Organisationsstatut der SPD und die Satzung des Thüringer
Landesverbandes nichts anderes fordern.
Der Parteitag wählt ein Präsidium und beschließt die Tagesordnung.
Verhandlungsgegenstand sind die Tagesordnungspunkte sowie die fristgerecht
eingereichten Anträge und die zugehörigen Empfehlungen der
Antragskommission.
Änderungen zu vorliegenden Anträgen müssen schriftlich eingereicht werden.
Initiativanträge sind nur dann zulässig, wenn seit dem Ablauf der
Antragsfrist eingetretene Geschehnisse oder Erkenntnisse diese bedingen.
Sie müssen von mindestens 15 Delegierten gestützt werden und spätestens
bis 1 Stunde nach Parteitagsbeginn beim Präsidium eingereicht worden sein
(Form des Initiativantrages: Antragstext, Unterstützer/in (Name),
Ortsverein, Unterschrift). Über die Beratung von Initiativanträgen
entscheidet der Parteitag.
Das Präsidium erteilt unter Berücksichtigung der Tagesordnung und
schriftlich vorliegender Wortmeldung das Wort. Die Redezeit für
Diskussionsbeiträge beträgt maximal drei Minuten. Die
Diskussionsredner*innen erhalten das Wort quotiert in der Reihenfolge
ihrer Meldungen. Die Berichterstatter*innen sowie der Sprecher*innen der
Antragskommission können außerhalb der Reihenfolge das Wort erhalten.
Gästen wird Rederecht gewährt.
Das Präsidium erteilt unter Berücksichtigung der Tagesordnung und schriftlich vorliegender Wortmeldung das Wort. Bei Änderungsanträgen werden zwei Wortmeldungen maximal aufgerufen: eine zur Begründung, eine zur Gegenrede. Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt maximal drei Minuten. Die Diskussionsredner*innen erhalten das Wort quotiert in der Reihenfolge ihrer Meldungen. Die Berichterstatter*innen sowie der Sprecher*innen der Antragskommission können außerhalb der Reihenfolge das Wort erhalten. Gästen wird Rederecht gewährt.
Zu jedem Antrag wird durch eine*n Sprecher*in der Antragskommission eine
begründete Empfehlung vorgetragen. Diese Empfehlung ist
Beratungsgegenstand; über sie ist abzustimmen.
Anträge zur Geschäftsordnung (GO) können mündlich gestellt werden. Die
Redezeit in GO-Debatten beträgt maximal drei Minuten. Anträge zur GO sind
sofort zu behandeln. Geschäftsordnungsanträge müssen nach Pro und Contra
abgestimmt werden.
Zum Abschluss des Parteitags wird gemeinsam „Brüder, zur Sonne, zur
Freiheit“ gesungen.
Diese GO tritt nach Beschlussfassung durch den Parteitag in Kraft.