Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Antragsberatung und Beschlussfassung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Sven Schrade |
Beschlossen am: | 02.12.2023 |
Eingereicht: | 02.12.2023, 15:36 |
Finanzausgleich zur Rettung kommunaler Hallenbäder in kleinen Gemeinden bis 20.000 Einwohner:innen
Beschlusstext
Im Zuge der Daseins- und Gesundheitsvorsorge nehmen die Kommunen in Thüringen
einen besonderen Stellenwert ein. Fünfzehn kleine Kommunen unterhalten direkt
oder mittelbar ein Hallenbad. Für Kleinstädte unter 20.000 Einwohner:innen ist
die Finanzierung des laufenden Betriebs eine stetige Herausforderung und kleine
Kommunen können dabei bisher kaum oder gar nicht auf Unterstützung des
Freistaates zählen. Um in schwierigen Zeiten öffentlichen Einrichtungen wie
einem Hallenbad die Existenz zu ermöglichen, setzt sich die SPD Thüringen für
eine dauerhafte finanzielle Unterstützung von kommunalen Hallenbädern ein.
Tatsächlich steht die Existenz von kommunalen Bädern auf dem Spiel. Kleine
Kommunen sind generell nicht in der Lage die hohen Defizite eines Badbetriebes,
die bei einer Einrichtung der Daseinsvorsorge erwartbar und üblich sind,
auszugleichen. Rückblickend betrachtet, mag die Förderung von Hallenbadbauten in
den 1990er und 2000er Jahren ein „Webfehler“ gewesen sein. Kleinstädte und
kleine Gemeinden weisen in der Regel keine öffentlichen und genügend
leistungsstarken Konzernstrukturen auf, die Dauerzuschussbetriebe wie
Hallenbäder finanzieren können. Eine reale dauerhafte Badschließung ist nunmehr
– aktuell bedingt durch stetig gestiegene Betriebskosten - die drohende und ohne
die Hilfe des Freistaates wohl konsequente betriebswirtschaftliche Folge.
Kommunale Hallenbäder in Gemeinden bis 20.000 Einwohner:innen gibt es in
Sömmerda (Landkreis Sömmerda), Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis), Heilbad
Heiligenstadt (Landkreis Eichsfeld), Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz),
Schmölln (Landkreis Altenburger Land), Pößneck (Saale-Orla-Kreis), Eisenberg
(Saale-Holzland-Kreis), Dingelstädt (Landkreis Eichsfeld), Bad Frankenhausen
(Kyffhäuserkreis), Neuhaus am Rennweg (Landkreis Sonneberg), Brotterode-Trusetal
(Landkreis Schmalkalden-Meiningen), Bad Lobenstein (Saale-Orla-Kreis),
Krayenberggemeinde (Wartburgkreis), Bad Tabarz (Landkreis Gotha) und Oberhof
(Landkreis Schmalkalden-Meiningen).
Damit geht der Verlust von Badinfrastruktur einher und so auch ein Verlust an
Angeboten wie dem Schulschwimmen, dem Vereinssport und anderen wichtigen
Gesundheitsangeboten. Wir sprechen sodann von einem flächendeckenden Verlust von
Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Erst am 25.11.2023 konnte in der Lokalausgabe
Zeulenroda-Triebes der OTZ vernommen werden, dass es auf Grund fehlender
Bereitstellung von Finanzmitteln für den laufenden Betrieb ggf. nicht mehr zur
Sanierung und Wiedereröffnung kommen könnte.
Der Parteitag der SPD Thüringen möge daher beschließen:
Um die Gefahr von Hallenbadschließungen abzuwenden, soll ab dem Jahr 2024 ein
Sonderlastenausgleich außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs für kommunale
Hallenbäder in Gemeinden bis 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner inkl. der Kur-
und Erholungsorte, die ein solches Bad betreiben, aufgelegt werden. Die
Verteilung soll als Pauschale nach Anzahl der Kommunen mit kommunalen Bädern
(mind. 51 % Beteiligung der Kommune) maximal bis zur nachweislichen Verlusthöhe
erfolgen.