Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung und Beschlussfassung |
Antragsteller*in: | AG60+ |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2025, 07:39 |
D1: Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG)
Antragstext
Der Parteivorstand und die Landtagsfraktion der SPD werden aufgefordert die
nachfolgende Änderung im §3 Abs.2.Satz 3 in eine Evaluierung des Thüringer
Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren
einzubringen.
Der Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Seniorenbeirat hat das Recht Mitglieder des Beirates als sachkundige Bürger
in die Ausschüsse des Stadtrats, Gemeinderats und des Kreistags zu entsenden.
Diese sind nach Maßgabe des §27 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
der Fassung vom 28. Januar 2003 (GBl.S.41) in der jeweils geltenden Fassung zu
berufen.
Begründung
Begründung
Mit der Änderung soll bewirkt werden, dass die Seniorenbeiräte nach eigener Entscheidung, Mitglieder der Seniorenbeirats in die Ausschüsse des Stadtrats, Gemeinderats und des Kreistags entsenden können.
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