Antrag 2 § 5 Absatz 3 Satzung der SPD Thüringen:
Alt:
Der Landesparteitag setzt sich zusammen aus 200 von den Kreisverbänden gewählten Delegierten und den Mitgliedern des Landesvorstandes. Die Verteilung der Mandate für die Kreisverbände erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die Pflichtbeiträge an den Landesverband abgeführt worden sind. Ein Delegiertenschlüssel geht den entsendenden Gliederungen rechtzeitig zu. Die Gliederungen gewährleisten, dass Männer und Frauen jeweils mit dem gemäß Statut der SPD festgelegten Mindestanteil vertreten sind
Neu:
Er setzt sich zusammen aus 140 von den Kreisverbänden gewählten Delegierten. Die Verteilung der Mandate für die Kreisverbände erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die Pflichtbeiträge an den Landesverband abgeführt worden sind, wobei jeder Kreisverband mindestens zwei Mandate erhält. Ein Delegiertenschlüssel geht den entsendenden Gliederungen rechtzeitig zu.
Antrag 2 § 5 Absatz 3 Satzung der SPD Thüringen:
Die Zahl der Delegierten wurde auf 140 erhöht. Statt zwei Grundmandate entfallen auf jeden Kreisverband zwei Mindestmandate. Bei Grundmandaten erfolgt ein Vorabzug der Grundmandate und die nach Mitgliederstärke zu verteilenden Delegiertenplätze verringern sich um die Anzahl der Grundmandate. Bei Mindestmandaten erfolgt kein Vorabzug. Stehen Kreisverbänden keine zwei Mandate zu, erfolgt die Verteilung im Nachgang über den Restwert.
Dieses Verfahren hat den Vorteil, wenig Verzerrungen in der Repräsentanz zu verursachen und dennoch dem Anliegen der Sichtbarkeit kleiner Kreisverbände nachzukommen. Die Anwendung des Verfahrens wurde durch die Rechtsstelle des WBH bestätigt.
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