Antrag 2 § 5 Absatz 3 Satzung der SPD Thüringen:
Alt:
Der Landesparteitag setzt sich zusammen aus 200 von den Kreisverbänden gewählten Delegierten und den Mitgliedern des Landesvorstandes. Die Verteilung der Mandate für die Kreisverbände erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die Pflichtbeiträge an den Landesverband abgeführt worden sind. Ein Delegiertenschlüssel geht den entsendenden Gliederungen rechtzeitig zu. Die Gliederungen gewährleisten, dass Männer und Frauen jeweils mit dem gemäß Statut der SPD festgelegten Mindestanteil vertreten sind
Neu:
Er setzt sich zusammen aus 140 von den Kreisverbänden gewählten Delegierten. Die Verteilung der Mandate für die Kreisverbände erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die Pflichtbeiträge an den Landesverband abgeführt worden sind, wobei jeder Kreisverband mindestens zwei Mandate erhält. Ein Delegiertenschlüssel geht den entsendenden Gliederungen rechtzeitig zu.

Kommentare