Antrag 1 §3 Satzung der SPD Thüringen:
Alt:
(1)Der Landesverband gliedert sich in Kreisverbände und Ortsvereine. In diesen Gliederungen vollzieht sich die politische Willensbildung der SPD. Die Kreisverbände und Ortsvereine können ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen regeln, die allerdings mit dem Statut der SPD und der Satzung des Landesverbandes in Einklang stehen müssen. Die Kreisverbände entsprechen den im Organisationsstatut der SPD ausgewiesenen Unterbezirken.
(2)Die Organisationsstruktur richtet sich nach den kommunalen Gebietsgrenzen. Es werden im Landesverband Kreisverbände gebildet, in Städten und Gemeinden Ortsvereine.
(3) In Städten und Gemeinden können mehrere Ortsvereine bestehen. Ihre Bildung bedarf der Zustimmung des Kreisvorstandes. Die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit wird von den Ortsvereinen selbst bestimmt.
(4) In kreisfreien Städten wird ein Kreisverband gebildet. Innerhalb dieses Kreisverbandes ist die Bildung mehrerer Ortsvereine möglich.
(5) In den Ortsvereinen, Kreisverbänden und auf der Ebene des Landesverbandes können auf Beschluss der jeweiligen Vorstände Projektgruppen gebildet werden. Projektgruppen sind thematisch begrenzte und zeitlich befristete Arbeitsgruppen der SPD, in denen Nichtmitglieder mitarbeiten können. Den Projektgruppen steht im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt das Antrags- und Rederecht für die Mitgliedervollversammlung bzw. für den Parteitag auf der jeweiligen Ebene zu
Neu:
(1) Der Landesverband gliedert sich in Ortsvereine und Kreisverbände. In diesen Gliederungen vollzieht sich die politische Willensbildung der SPD. Sie können ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen regeln, die nicht in Wide spruch zum OrgStatut und dieser Satzung stehen dürfen.“ (2) In Städten und Gemeinden können mehrere Ortsvereine bestehen. (3) Die Kreisverbände sind Unterbezirke im Sinne des OrgStatuts.“
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