Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesparteitag 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 8 Antragsberatung und Beschlussfassung |
Antragsteller*in: | KV Nordhausen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.10.2025, 08:46 |
K3: Novellierung des Thüringer Friedhofs- und Bestattungsgesetzes
Antragstext
Das Thüringer Friedhofs- und Bestattungsgesetz soll nach dem Vorbild von
Nordrhein-Westfalen novelliert werden, um den veränderten Bedürfnissen und
Ansprüchen der Menschen an Trauer, Erinnerung und Bestattung gerecht zu werden.
Dabei sollen insbesondere ermöglicht werden:
- alternative Bestattungsformen wie das Verstreuen von Asche in Flüssen oder
auf dafür vorgesehenen Flächen,
- die rechtliche Absicherung spezifischer religiöser Bestattungspraktiken
und
- die Option zur Aufbewahrung von Urnen im häuslichen Umfeld.
Begründung
Die gesellschaftlichen Vorstellungen von Trauer und Bestattung haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Traditionelle Grabstätten verlieren zunehmend an Bedeutung. Gründe hierfür sind unter anderem die wachsende berufliche und private Mobilität, die großen Entfernungen innerhalb von Familien und die damit verbundene Schwierigkeit, eine kontinuierliche Pflege von Gräbern zu gewährleisten.
Während die gesetzlichen Regelungen in Thüringen weiterhin stark auf traditionelle Bestattungsformen ausgerichtet sind, hat Nordrhein-Westfalen bereits eine umfassende Novellierung des Friedhofsgesetzes vorgenommen, um zeitgemäße, vielfältige und kulturell sensible Bestattungsmöglichkeiten zu schaffen.
Ein modernes Friedhofs- und Bestattungsgesetz sollte auch in Thüringen den Menschen mehr Wahlfreiheit einräumen. Dazu gehören die Möglichkeit, Asche im Einklang mit ökologischen Vorgaben in Flüssen oder auf Naturflächen zu verstreuen, spezifische religiöse Bestattungsformen ohne unnötige bürokratische Hürden zuzulassen und die Aufbewahrung von Urnen im privaten Bereich zu gestatten.
Eine solche Reform würde den Bedürfnissen der Bevölkerung nach mehr Flexibilität, kultureller Offenheit und individueller Gestaltung des Abschieds entsprechen und Thüringen mit der modernen Gesetzgebung anderer Bundesländer gleichstellen.
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