| Antrag: | Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) |
|---|---|
| Antragsteller*in: | KV Erfurt |
| Status: | Abgelehnt |
| Eingereicht: | 22.11.2025, 09:41 |
Ä2 zu B4: Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)
Antragstext
Von Zeile 1 bis 16:
Die SPD Thüringen setzt sich dafür ein, den Thüringer Sonderweg in Form der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF) an den Thüringer Gymnasien aufzugeben. Wir wollen, dass Gymnasiast:innen künftig mit der erfolgreichen Versetzung in die 11. Klassenstufe automatisch den Realschulabschluss erhalten. Damit soll die systematische Benachteiligung durch die fehlende Anerkennung und die zusätzliche Belastung der Thüringer Absolvent:innen beendet werden. Außerdem würde der personelle und organisatorische Mehraufwand durch diese Zusatzprüfung entfallen und in diesem Kontext insbesondere die Lehrkräfte entlastet werden. Leistungsfeststellung (BLF) an den Thüringer Gymnasien aufzugeben. Die Prüfung muss ausschließlich abgelegt werden, wenn der Abgang nach der 10. Klasse geplant ist. Der durch die Prüfung erworbene Realschulabschluss soll gleichwertig sein mit dem, der an einer Regel-, Gesamt- und Gemeinschaftsschule erworben werden kann. Damit soll die systematische Benachteiligung durch die höheren Anforderungsniveaus für den gleichen Abschluss und damit die zusätzliche Belastung der Thüringer Absolvent:innen von Gymnasien beendet werden.
Daher fordern wir die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag auf, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen. In die Erarbeitung sollen die Landeselternvertretung und die Landesschülervertretung sowie die zuständigen Gewerkschaften eingebunden werden.
Dieser soll den folgenden Punkt enthalten:
Daher fordern wir die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag auf, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen. In die Erarbeitung sollen die Landeselternvertretung und die Landesschülervertretung eingebunden werden.
- die Streichung der BLF an den Thüringer Gymnasien, sowie die Verpflichtung zum Ablegen des Realschulabschluss, wenn ein Verlassen des Gymnasiums nach der 10. Klasse geplant ist. Die Ablegung der Prüfung soll damit nicht mehr verpflichtend sein, für die Versetzung in Klassenstufe 11. Bei dem Abgang vom Gymnasium nach der 10. Klasse und vor dem Erreichen des Abiturs soll der Realschulabschluss ohne das Ablegen einer extra Prüfung bescheinigt werden.
Dieser soll die beiden folgenden Punkte enthalten:
- die ersatzlose Streichung der BLF an den Thüringer Gymnasien und
- die Bescheinigung eines Realschulabschlusses für Gymnasiast:innen, die von der 10. in die 11. Klassenstufe versetzt werden.

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