Änderungen von A1 zu A1
Ursprüngliche Version: | A1 (Version 122) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.12.2023, 13:49 |
Neue Version: | A1 (Version 123) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 18.12.2023, 13:54 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1690 bis 1702:
Wir Sozialdemokrat:innen sind stolz auf unseren demokratischen Rechtsstaat, der die Würde des Menschen an erste Stelle setzt. Wir stehen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Justiz. Nur Reiche können sich einen schwachen Staat leisten. Wir wollen, dass Straftaten schnell aufgeklärt und konsequent geahndet werden. Die Bürger:innen haben ein Recht darauf, ihre Ansprüche zügig durchzusetzen. Wir verteidigen unseren Rechtsstaat gegen Bedrohungen und gegen die zunehmende Radikalisierung. Extremismusbekämpfung und Prävention, aber auch unser Einsatz gegen Hass und Hetze sind wichtige Felder der Justizpolitik. Die Opfer von Straftaten stehen bei uns im Mittelpunkt und verdienen Würdigung und Unterstützung. Die zunehmende Digitalisierung der Justiz und der Verwaltung bietet eine Vielzahl von Chancen sowohl für die Bürger:innen als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wollen den Weg der Digitalisierung und der modernen Kommunikation in der Justiz weiter beschreiten und diesen vorantreiben.gewährleisten einen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat durch eine leistungsfähige und unabhängige Justiz als eine seiner tragenden Säulen. Der Zugang der Menschen zu den Gerichten wird weiterhin unkompliziert, barrierefrei und ortsnah gewährleistet. Staatsanwaltschaften und Gerichte erhalten eine personelle und sächliche Ausstattung, die dieser Rolle im Rechtsstaat und den wachsenden Herausforderungen gerecht wird. Nur auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Vertrauen der Menschen in die Justiz nicht nur dauerhaft erhalten, sondern noch gestärkt wird.
Die Bürger:innen haben ein Recht darauf, dass Straftaten schnell aufgeklärt und konsequent geahndet werden, sie ihre Ansprüche zügig durchsetzen und unberechtigte Eingriffe in ihre Rechtsgüter effizient abgewehrt werden. Wir verteidigen unseren Rechtsstaat gegen alle Bedrohungen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, durch Extremismus, Hass und Hetze sei es analog oder digital. Der Rechtsstaat kennt keine rechtsfreien Räume. Die Opfer von Straftaten verdienen die ihnen zustehende Anerkennung und Hilfe. Der sichere Justizvollzug gewährleistet und dient der Resozialisierung Die zunehmende Digitalisierung der Justiz bietet eine Vielzahl von Chancen sowohl für die Bürger:innen als auch für die Mitarbeiter:innen. Wir wollen den Weg der Digitalisierung und der modernen Kommunikation in der Justiz weiter vorantreiben.
Die Justiz ist neben Gesetzgebung und Exekutive die dritte Gewalt im Staat und eine besondere öffentliche Aufgabe. Deshalb dürfen Justizangelegenheiten nicht in den privaten Sektor verlagert werden
Von Zeile 1703 bis 1825:
- Gutes Personal, leistungsfähige Justiz
- Die Leistungsfähigkeit unserer Justiz fußt auch in Zukunft auf einer angemessenen personellen und sachlichen Ausstattung der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen. Damit der in den nächsten Jahren weiter stattfindende demografische und altersstrukturelle Wandel in der Justiz bewältigt und damit deren Leistungsfähigkeit wiederhergestellt bzw. gesichert werden kann, aber auch neue Herausforderungen z.B. durch die Digitalisierung und in der Strafverfolgung gemeistert werden können, ist es bereits jetzt erforderlich, mit Neueinstellungen nicht nur vorhandenes Personal mittelfristig zu ersetzen, sondern zusätzliches Personal zu gewinnen.
- Wir
sorgen fürwerden eine Einstellungsoffensive für Justizbedienstete mit modernen Werbe- und Einstellungsverfahren ergreifen.[Leerzeichen]
- Wir
- Wir
stockenwerden dieEinstellungen bei derbestehenden Personalkonzepte für die Justizauf, ummit einer Aufstockung von 10% über dem Personalschlüssel für Richter und Staatsanwälte PEBB§Y) weiterentwickeln,
- Wir
- Wir werden die Personalverstärkungen bei der Polizei korrespondierend auf die Justiz
nachzuziehenzu übertragen,
- Wir werden die Personalverstärkungen bei der Polizei korrespondierend auf die Justiz
- Wir werden durch moderne Arbeitszeitmodelle, die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten und Stärkung der Altersteilzeitregelungen und eines umfassenden Beförderungs- und Personalentwicklungskonzeptes für die Justiz die Attraktivität des Dienstes in der Justiz stärken,Wir werden die Verfahren und Instrumente der richterlichen Mitbestimmung in der evaluieren und ggf. fortentwickeln unddie bestehenden Aus- und Fortbildungskooperationen mit anderen Ländern für Richter:innen, Staatsanwält:innen und Rechtspfeger:innen fortführen, sowie um landeseigene Fortbildungen ergänzen bzw. ausbauen. Inhaltlich soll es neben dem Erwerb, der Vertiefung und Erweiterung von Fachkompetenzen in gleicher Weise auch um eine Erweiterung von Sozialkompetenzen in einer sich sozial und kulturell verändernden Gesellschaft gehen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf das Erkennen von menschenfeindlichen und diskriminierenden Sachverhalten gelegt werden.(Weiter-) Lernen ermöglichen – für die persönliche Entwicklung und die berufliche Entwicklung und die berufliche Qualifikation. Für einen sensiblen und bedarfsgerechten Umgang des entsprechenden Fachpersonals der Justiz mit von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Personen sind fundierte Grundlagen zu rassistischen und diskriminierenden Sachverhalten und Tatmotiven unerlässlich. Wir bauen daher das Fortbildungsprogramm für Richter:innen und Staatsanwält:innen hinsichtlich des Umgangs mit rassistisch motivierten Straftaten weiter aus.
- Justiz in der Fläche Thüringens- präsent und modern
- Die bestehenden Justizstandorte in der Fläche, einschließlich des Justizvollzuges, des Sozialen Dienstes der Justiz beim Oberlandesgericht und der Notariate, werden gesichert und, soweit erforderlich, in ihrer Bestandsinfrastruktur modernisiert.
- Dazu wird in den
Generationenwechsel abzufedernStandorten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, sowie des Justizvollzuges und des Sozialen Dienstes der Justiz flächendeckend die Infrastruktur für Videovernehmungen, Videokonferenzen und Videoanhörungen geschaffen.
- Dazu wird in den
- Erweiterungen und Modernisierungen an bestehenden Standorten ist, vorbehaltlich einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, der Vorrang vor Neubauten zu geben.
Stärkung der Strafverfolgung schafft Sicherheit
- Im Bereich der Strafverfolgung wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Staatsanwaltschaften im Land weiter vorantreiben. Dazu werden wir nicht nur Defizite in der Personalstärke der Staatsanwaltschaften abbauen, sondern zusätzliche Stellen bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei den Staatsanwaltschaften die Sonderdezernate schaffen, die sich spezialisiert mit Delikten aus den Bereichen der organisierten Kriminalität, der Wirtschafts-, Umwelt- und der Internetkriminalität sowie mit der Verfolgung von Delikten mit terroristischem, extremistischem, insbesondere rechtsextremistische, oder rassistischem Bezug befassen.
Wir werden die Vermögensabschöpfung für kriminell erlangte Gewinne auch durch einen Personalzuwachs insbesondere im Rechtspflegerbereich intensivieren.Wir werden eine engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei fördern, um den komplexer werdenden Deliktsfeldern effektive Konzepte und Maßnahmen entgegen zu setzen.
- Im Bereich der Strafverfolgung wollen wir die erfolgreiche Arbeit der Staatsanwaltschaften im Land weiter vorantreiben. Dazu werden wir nicht nur Defizite in der Personalstärke der Staatsanwaltschaften abbauen, sondern zusätzliche Stellen bei der Generalstaatsanwaltschaft und bei den Staatsanwaltschaften die Sonderdezernate schaffen, die sich spezialisiert mit Delikten aus den Bereichen der organisierten Kriminalität, der Wirtschafts-, Umwelt- und der Internetkriminalität sowie mit der Verfolgung von Delikten mit terroristischem, extremistischem, insbesondere rechtsextremistische, oder rassistischem Bezug befassen.
- Wir werden einen Ausbau von Jugendstationen in Ergänzung der Modellprojekte in Gera und Jena/Saale-Holzland-Kreis zumindest für die Landgerichtsbezirke Erfurt, Meiningen und Mühlhausen prüfen, um auch in der Fläche die die Bekämpfung von Kinder- und Jugendkriminalität zu optimieren.Amts- und Mandatsträger:innen sind zentrale Akteur:innen unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie. Sie sind in den letzten Jahren vermehrt Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt. Das kann und darf unser demokratischer Rechtsstaat nicht hinnehmen. Neben Beratungsangeboten, wie der eingerichteten Hatespeech-Ansprechsstelle elly, bedarf es einer konsequenten Reaktion des Rechtsstaates. Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger müssen weiter mit besonderer Priorität verfolgt und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung weiterhin in diesen Fällen stets anerkannt werden
Opferhilfe im Mittelpunkt
- Wir verbessern die Attraktivität der Arbeit in der Justiz durch moderne Arbeitsmodelle, die die weitere Einführung von Lebensarbeitszeitkonten und verbesserte Altersteilzeitregelungen, durch den verstärkten, flächendeckenden Einsatz des mobilen Arbeitens und durch ein umfassendes Personalentwicklungskonzept.
- Wir haben die richterliche Mitbestimmung in der Thüringer Justiz deutlich ausgebaut. Die neu geschaffen Verfahren und Instrumente sind mit Leben zu erfüllen, zu evaluieren und fortzuentwickeln.
- Wir stehen für den Erhalt der Justizstandorte mit allen ihren Gerichten für unsere Bürger:innen
- Bei den Staatsanwaltschaften verstärken wir die Bereiche für organisierte Wirtschafts-, Internet- und Staatsschutzkriminalität und stärken die Vermögensabschöpfung für kriminell erlangte Gewinne.
- Wir setzen die angestoßene Modernisierung der IT-Infrastruktur mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz zügig mit einem straffen Projektmanagement um und ermöglichen flächendeckend Videovernehmungen, Videokonferenzen und Videoanhörungen.
- Prävention ist die beste Sicherheitspolitik. Durch einen landesweiten Ausbau der regionalen Präventionsstrukturen wollen wir Straftaten vorbeugen. Dazu gehört auch der flächendeckende Aufbau von Jugendstationen analog zu den erfolgreichen Modellprojekten in Jena und Gera.
- Immer mehr ältere Mitmenschen werden Opfer von Straftätern (z.B. Enkeltrick). Außerdem verlagert sich das Kriminalitätsgeschehen stark ins Netz. Um Menschen jeden Alters vor Kriminalität zu schützen, legen wir eine nachhaltige Präventionsstrategie mit den Schwerpunkten „Cybercrime“ und „Kriminalität gegen Senioren“ auf.
- Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung werden wir konsequent nutzen. Berücksichtigen jedoch dabei, dass Schnelligkeit nicht auf Kosten eines Abbaus von Rechtsschutzmechanismen erreicht wird. Mit einem engen Austausch zwischen Justiz und Polizei gehen wir gegen das Phänomen von Mehrfach- und Intensivstraftätern vor.
- Justizvollzug weiter modernisieren. Wir Sozialdemokrat:innen stehen für einen progressiven, menschenwürdigen und dem Ziel der Resozialisierung verpflichteten Strafvollzug. Wir Thüringer Sozialdemokrat:innen haben 2014 in Regierungsverantwortung mit der Verabschiedung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches den modernen Justizvollzug in Thüringen entscheidend geprägt, welches wir fortschreiben möchten.
- Nur mit einer ausreichenden Personalausstattung in den Justizvollzugseinrichtungen, in den Fachdiensten ebenso wie im allgemeinen Vollzugsdienst gelingt ein moderner Justizvollzug. Zur Gewinnung von qualifizierten und motivierten Nachwuchskräften werden wir die Attraktivität des Berufsfeldes „Justizvollzug“ steigern. Hierzu setzen wir uns für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, eine moderne Ausrüstung, eine gezielte Personalentwicklung, bessere Aufstiegsmöglichkeiten, eine verbesserte Besoldungs- und Beförderungssituation, insbesondere die Verbesserung der Anwärterbesoldung durch die Wiedereinführung eines Anwärtersonderzuschlages, ein.
- Die Bildungs- und Beschäftigungsangebote für Gefangene wollen wir auf hohem Niveau erhalten. Die Möglichkeiten, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Haft abzuarbeiten, wollen wir ausweiten. Zudem sind wir überzeugt, dass die Bedingungen in Haft mit den gesellschaftlichen Entwicklungen in Freiheit mithalten müssen. Digitalisierung und demografischer Wandel dürfen nicht vor den Toren der Haftanstalten enden. Die Bereitstellung digitaler Medien und Bildungsangebote für Gefangene wollen wir prüfen. Die Möglichkeiten des elektronischen Besuchs wollen wir ausbauen. Die Situation älterer Gefangener in Haft wollen wir ebenfalls verbessern. Dabei werden wir auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen.
- Ein besonderes Augenmerk wollen wir dabei auf eine stärkere Berücksichtigung der Opferperspektive und den Ausgleich der Tatfolgen während der Inhaftierung legen.
- Um den Übergang der Gefangenen in die Freiheit zu erleichtern, wollen wir das professionelle Übergangsmanagement gesetzlich verankern.
- Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten wollen wir u. a. durch eine Verbesserung der medizinischen, insbesondere psychiatrischen Versorgung, zum Beispiel durch eine Kooperation mit dem Maßregelvollzug, erhöhen.
- An dem Gemeinschaftsprojekt mit dem Freistaat Sachsen „JVA Zwickau-Marienthal“ halten wir deshalb fest. Der hierfür vorgesehene Personalübergang muss sozialverträglich, transparent und im Einvernehmen mit den betroffenen Bediensteten erfolgen. Die sinnvolle Nachnutzung künftig wegfallender Justizvollzugseinrichtungen werden wir ergebnisoffen prüfen. In die Prüfung werden wir bestehende Bedarfe, zum Beispiel in den Bereichen Sicherungsverwahrung und seniorengerechter Vollzug, mit einbeziehen.
- Neben dem Justizvollzug ist die ambulante Straffälligenhilfe mit den Sozialen Diensten in der Justiz und den Vereinen der freien Straffälligenhilfe die wichtigste Säule der Resozialisierung von Straffälligen in Thüringen. Durch eine Stärkung tragen wir aktiv dazu bei, dass Inhaftierungen von Straffälligen ebenso wie weitere Straftaten vermieden werden. Somit wird der Resozialisierungsprozess von Straffälligen verbessert und ein wichtiger Anteil zur inneren Sicherheit geleistet.
- Gerade die Mitarbeiter:innen der Sozialen Dienste in der Justiz leisten als staatliche Institution in den Bereichen der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht einen erheblichen Anteil zur Vermeidung neuer Straftaten. Wir setzen uns für eine auskömmliche personelle Ausstattung der Sozialen Dienste in der Justiz ein. Damit gewährleisten wir, dass die qualitativ hochwertige Tätigkeit weiter verbessert wird und mehr Zeit für die Hilfe und Kontrolle der Straffälligen zur Verfügung steht. Ebenfalls erachten wir eine Verbesserung der technischen Ausstattung für notwendig. Mobiles Arbeiten ist gerade im ländlichen Raum unerlässlich, um Straffällige auch im häuslichen Umfeld begleiten zu können.
- Neben den staatlichen Institutionen leisten die Vereine der freien Straffälligenhilfe einen enormen Anteil in der Arbeit. Sie vermitteln und begleiten in der Ableistung gemeinnütziger Arbeit und bieten spezialisierte Beratungsangebote an. Hinzu kommen Angebote für Soziale Trainingskurse. Für uns als Sozialdemokrat:innen ist es ein wichtiges Anliegen, die bestehenden Strukturen in Thüringern weiter zu festigen und auszubauen. Hierzu gehört die Schaffung einer Förderstruktur und -praxis, die es ermöglicht, Modellprojekte voll zu finanzieren. Somit werden Anreize für die Fortentwicklung in diesem wichtigen Bereich geschaffen.
- Wir solidarisieren uns mit den Opfern rassistischer Überfälle. Es darf nicht passieren, dass Opfer als Täter:innen behandelt werden, medial als solche inszeniert werden und derartige, die Grundfesten unserer Demokratie verletzende Überfälle nicht zeitnah und vollständig aufgeklärt werden.
- Kommunale Amts- und Mandatsträger:innen sind zentrale Akteur:innen unserer Demokratie. Sie sind vermehrt Anfeindungen ausgesetzt. Als Demokrat:innen dulden wir das nicht. Das öffentliche Interesse muss in diesen Fällen stets anerkannt werden. Bestehende Beratungsangebote wollen wir bündeln und ausfinanzieren.
- (Weiter-)Lernen ermöglichen – für die persönliche Entwicklung und die berufliche Qualifikation. Für einen sensiblen und bedarfsgerechten Umgang des entsprechenden Fachpersonals der Justiz mit von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Personen sind fundierte Grundlagen zu rassistischen und diskriminierenden Sachverhalten und Tatmotiven unerlässlich. Wir bauen daher das Fortbildungsprogramm für Richter:innen und Staatsanwält:innen hinsichtlich des Umgangs mit rassistisch motivierten Straftaten weiter aus.
- Wir werden uns in der neuen Legislaturperiode verstärkt der Opfer von Straftaten annehmen. Niemand darf als Opfer einer Straftat allein gelassen werden. Diese haben ein Recht auf Schutz und Unterstützung. Im Pakt für den Rechtsstaat haben sich der Bund und die Länder zum Ziel gesetzt, den Opferschutz, insbesondere durch Einrichtung zentraler Strukturen zur schnellen und unbürokratischen Betreuung von Opfern, zu verstärken.
- Thüringen unterstützt den Opferschutz im Strafverfahren: durch Ansprechpartner zur Zeugenbetreuung bei den Gerichten und die psychosozialen Prozessbegleiter des Sozialen Dienstes der Justiz. Daneben gibt es die LSBTIQ-Ansprechpersonen bei den Staatsanwaltschaften, den Polizeilichen Opferschutz und zahlreiche nichtstaatliche Organisationen und Vereinigungen, die sich der Opferhilfe verpflichtet fühlen. Die bestehenden Angebote sind weiter zu unterstützen und zu finanzieren.
- Darüber hinaus werden wir die Funktion eines/r ehrenamtlichen Landesopferbeauftragte/n schaffen, der/die als zentrale Ansprechperson für alle Kriminalitätsopfer zwar nicht selbst berät, aber als ein Wegweiser für Betroffene zu den vielfältigen Opferberatungsangeboten dienen soll.
- Mit der Veröffentlichung eines zweijährigen Opferhilfeberichts des/der Landesopferbeauftragten mit der Option eines Sonderberichts bei besonderen Anlässen, werden wir den Blick auf die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Helfer und der gemeinnützigen Organisationen lenken.
- Daneben werden wir unter dem Dach des/der Landesopferbeauftragten für eine bessere Transparenz der Opferhilfestrukturen fortwährend die Veröffentlichungen und Wegweiser barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache aktualisieren. Damit tragen wir der Erleichterung des Zugangs zu den vorhandenen Hilfe- und Beratungssystemen bei und machen die bestehenden Angebote noch bekannter. Wir wollen, dass kein Opfer durch das Raster der vielfältigen Hilfen fällt und Beratungsangebote – auch unter Mithilfe der Landesopferbeauftragten - vermittelt werden.
- Darüber hinaus wollen wir einen staatlichen Opferhilfefonds gründen, der als subsidiäre Hilfeleistung allen Kriminalitätsopfern die Möglichkeit eröffnet, unbürokratisch Hilfe zu erlangen und Härtefälle aufzufangen. Neben einem Finanzgrundstock aus der Landeskasse soll der Opferhilfefonds vom Land eingenommenen Straf- und Bußgeldern aufgestockt werden, entsprechend des Gedankens der Beseitigung erlittenen Unrechts und der Förderung der Täter: inneneinsicht.
- Justizvollzug in Thüringen – sicher, modern und resozialisierungsorientiert
- Gesetzliches Ziel des Justizvollzuges in Thüringen ist es, Strafgefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.Dem Ziel dienen sichere und moderne Justizvollzugsanstalten, gute Therapieangebote, ausreichendes und gut qualifiziertes Personal sowie eine attraktive Arbeitsumgebung. Ohne motivierte Mitarbeiter ist das Ziel der Resozialisierung und Wiedereingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft nicht zu erreichen.Die Sicherheit, die Wirtschaftlichkeit des Strafvollzugs und die Resozialisierung der Strafgefangenen müssen gleichzeitig gewährt werde.Zur Gewinnung von qualifizierten und motivierten Nachwuchskräften werden wir die Attraktivität des Berufsfeldes „Justizvollzug“ steigern. Hierzu setzen wir uns für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, eine moderne Ausrüstung, eine gezielte Personalentwicklung, bessere Aufstiegsmöglichkeiten, eine verbesserte Besoldungs- und Beförderungssituation, insbesondere die Verbesserung der Anwärterbesoldung durch die Wiedereinführung eines Anwärtersonderzuschlages, ein.Die Bildungs- und Beschäftigungsangebote für Gefangene wollen wir auf hohem Niveau erhalten. Die Möglichkeiten, eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Haft abzuarbeiten, wollen wir ausweiten. Zudem sind wir überzeugt, dass die Bedingungen in Haft mit den gesellschaftlichen Entwicklungen in Freiheit mithalten müssen. Digitalisierung und demografischer Wandel dürfen nicht vor den Toren der Haftanstalten enden. Die Bereitstellung digitaler Medien und Bildungsangebote für Gefangene wollen wir unter Beachtung des Sicherheitsauftrages prüfen. Die Möglichkeiten des elektronischen Besuchs wollen wir ausbauen. Die Situation älterer Gefangener in Haft wollen wir ebenfalls verbessern. Dabei werden wir auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen.Für radikalisierte Straftäter:innen wollen wir auch im Justizvollzug Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogramme zur Vermeidung von Rückfälligkeit nach Haftentlastung fortführen bzw. aufbauen.
- Ein besonderes Augenmerk in der Resozialisierungsarbeit wollen wir auf eine stärkere Berücksichtigung der Opferperspektive und den Ausgleich der Tatfolgen während der Inhaftierung legen.
- Um den Übergang der Gefangenen in die Freiheit zu erleichtern, wollen wir das professionelle Übergangsmanagement in einem Resozialisierungsgesetz gesetzlich verankern.Die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten wollen wir u. a. durch eine Verbesserung der medizinischen, insbesondere psychiatrischen Versorgung, zum Beispiel durch eine Kooperation mit dem Maßregelvollzug, erhöhen.An dem Gemeinschaftsprojekt mit dem Freistaat Sachsen „JVA Zwickau-Marienthal“ halten wir deshalb fest. Der hierfür vorgesehene Personalübergang muss sozialverträglich, transparent und im Einvernehmen mit den betroffenen Bediensteten erfolgen.Die sinnvolle Nachnutzung künftig wegfallender Justizvollzugseinrichtungen werden wir ergebnisoffen prüfen. In die Prüfung werden wir bestehende Bedarfe, zum Beispiel in den Bereichen Sicherungsverwahrung und seniorengerechter Vollzug, mit einbeziehen.Im Rahmen eines verbesserten Übergangsmanagements nach der Haft und zur Erleichterung der Resozialisierung wollen wir den Aufbau einer staatlichen Nachsorgeeinrichtung als Übergangs- und Auffangeinrichtung für komplexere Fälle unter den Haftentlassenen prüfen.
Ambulante und freie Straffälligenhilfe stärken- Neben dem Justizvollzug ist die ambulante Straffälligenhilfe mit den Sozialen Diensten in der Justiz und den Vereinen der freien Straffälligenhilfe die wichtigste Säule der Resozialisierung in Thüringen. Durch eine Stärkung tragen wir aktiv dazu bei, dass erneute Inhaftierungen von Straffälligen ebenso wie weitere Straftaten vermieden werden und so ein wichtiger Beitrag zur Inneren Sicherheit geleistet wird.
- Gerade die Mitarbeiter: innen der Sozialen Dienste in der Justiz leisten als staatliche Institution in den Bereichen der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie der Führungsaufsicht einen erheblichen Anteil zur Vermeidung neuer Straftaten. Wir setzen uns für eine auskömmliche personelle Ausstattung der Sozialen Dienste in der Justiz ein.Damit gewährleisten wir, dass die qualitativ hochwertige Tätigkeit weiter verbessert wird und mehr Zeit für die Hilfe und Kontrolle der Straffälligen zur Verfügung steht. Ebenfalls erachten wir eine Verbesserung der technischen Ausstattung für notwendig. Mobiles Arbeiten ist gerade im ländlichen Raum unerlässlich, um Straffällige auch im häuslichen Umfeld begleiten zu können.Neben den staatlichen Institutionen leisten die Vereine der freien Straffälligenhilfe einen großen und wichtigen Beitrag zur Resozialisierung. Sie vermitteln und begleiten in der Ableistung gemeinnütziger Arbeit und bieten spezialisierte Beratungsangebote an. Hinzu kommen Angebote für Soziale Trainingskurse. Wir werden die bestehenden Strukturen in Thüringern festigen und auszubauen. Hierzu gehört die Schaffung einer Förderstruktur und -praxis, die es ermöglicht, Modellprojekte voll zu finanzieren.
- Die Digitalisierung der Justiz in Thüringen ist auch weiterhin eine der großen Herausforderungen der neuen Legislaturperiode. Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass unsere Justiz nicht nur gut technologisch ausgestattet ist, sondern auch weiterhin stets auf dem aktuellen Digitalisierungsstand gehalten werden muss. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte werden wir in Thüringen abschließen, wobei bei aller Effizienzsteigerung immer auch der Aspekt einer bürgernahen und vertrauensbildenden Rechtsprechungspraxis im Blick behalten werden muss.
- Wir werden für eine auskömmliche Finanzierung der Justiz-IT, aber auch für gute Ausstattung mit IT-Fachpersonal sowohl in der IT-Stelle der Gerichte und Staatsanwaltschaften beim Oberlandesgericht als auch bei den eBetreuer:innen vor Ort sorgen. Denn ausreichendes Fachpersonal ist die Achillesferse der Digitalisierung der Justiz.
- Den Digitalisierungsprozess wollen wir von einer Sicherheitsoffensive begleiten, der die Informationssicherheit der Justiz gewährleistet. Für die Informationssicherheit werden ausreichende sächliche und personelle Ressourcen in den Justizbehörden zur Verfügung gestellt. Für das IT-Sicherheitsmanagement wird für alle Justizbehörden und den Justizvollzug eine Zentralstelle eingerichtet.