Um das Ehrenamt zu stärken fordern wir eine Einführung einer gesetzlichen Grundlage zur Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen, Sportvereinen oder politischen Organisationen. Die genaue Ausgestaltung obliegt dem Gesetzgeber.
Vieles läuft heute über das Ehrenamt ab. Seien es verschiedene (Dorf-) Feste, Kulturveranstaltungen, sportliche Wettkämpfe usw.
Dafür wird von den ehrenamtlich Tätigen einiges an Zeit gebraucht, die sie oft nur durch das Heranziehen des Erholungsurlaubes abdecken können.
Damit der Erholungsurlaub aber nicht dafür eingesetzt wird, es dennoch möglich ist, sich gut auf das Ehrenamt einzulassen, sollte ein Freistellungsgesetz für ehrenamtliche Tätigkeiten für Menschen des Freistaates Thüringen realisiert werden.
Wir stellen uns vor, dass es jeder Thüringer Bürgerin, jedem Thüringer Bürger möglich sein soll, bis zu 5 Arbeitstage im Kalenderjahr für ehrenamtliche Tätigkeiten freistellen zu lassen. Während der Freistellung soll das Arbeitsentgelt fortgezahlt werden. Anspruchsberechtigte sollen Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen, Sportvereinen usw. sein.
Dieses Gesetz kann analog oder als Ergänzung zum Bildungsfreistellungsgesetz erstellt werden.
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