Das Land Thüringen selbst reicht Stipendien für Promovierende an Thüringer Hochschulen aus. Die entsprechende Thüringer Graduiertenförderungsverordnung legt sowohl die Förderungsvoraussetzungen als auch die Höhe eines solchen Stipendiums fest. Diese liegt ohne Zuschläge (für beispielsweise eigene Kinder) bei 1400€ monatlich. Sie schließt außerdem einen signifikanten Hinzuverdienst in Form einer regulären Anstellung an den Hochschulen (mehr als 12 Wochenstunden) explizit aus. Das sind schlechte äußere Bedingungen für eine Promotion, ein geringer Verdienst ohne Einzahlung in die Sozialversicherungssysteme über drei bis vier Jahre. Das Land Thüringen sollte hier stattdessen mit gutem Beispiel voran gehen und die Graduiertenförderung so umgestalten, dass Stipendiat:innen volle sozialversicherungspflichtige Stellen an ihrer jeweiligen Hochschule erhalten (vergleichbar zum Beispiel mit einem DFG Graduiertenkolleg). So würden die Stipendien zu solchen, die guten Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft nicht zum Teil zuwiderlaufen.
Antrag: | Regierungsprogramm für die Landtagswahl 2024 |
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Antragsteller*in: | SPD Ilm-Kreis |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 28.11.2023, 20:43 |
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