Antrag: | Schuldenbremse ausbremsen – Grundgesetz zukunftsfest machen. |
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Antragsteller*in: | Maximilian Schröter |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 02.12.2023, 15:40 |
Ä1 zu INI1: Schuldenbremse ausbremsen – Grundgesetz zukunftsfest machen.
Antragstext
Von Zeile 39 bis 40:
1) Die Finanzverfassung, insbesondere der Art. 109 GGund 115GG, muss grundsätzlich reformiert werden. Wir werden die Schuldenbremse gänzlich abschaffen.
Die Schuldenbremse macht seit 2011 strenge Vorgaben mit Blick auf die Aufnahme
von Krediten durch Bund und Länder. Dabei war von Anfang an klar, dass diese
Regelung ihr Ziel, ein strukturelles Defizit im Haushalt zu verhindern, nur um
den Preis radikaler staatlicher Enthaltsamkeit im Angesicht multipler Krisen
erreichen kann. Diese Konstruktionsfehler haben sich auf dramatische Weise in
der neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Sachen
Klimatransformationsfonds gezeigt als eine weitere Folge einer fehlgeleiteten
Regelung.
Für uns ist klar: Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form muss weg.
Deutschland weist mit einer Schuldenquote von 64 % des BIP weit unter dem
Durchschnitt der Eurozone iHv 90 %. Damit liegt die Verschuldung deutlich unter
der von anderen wirtschaftlich starken Staaten wie Frankreich (111%) und
Großbritannien (85 %). Der Vergleich zu anderen Staaten zeigt auch: Durch die
Schuldenbremse gerät Deutschland immer weiter in den Rückstand. Während etwa die
Vereinigten Staaten einen kreditfinanzierten Inflation Reduction Act erlassen
haben, welcher die Auswirkungen der weltweiten Inflation weitestgehend
abgeschwächt hat, rutscht Deutschland zunehmend in Richtung Rezession weil dem
Staat die Möglichkeiten fehlen um effektiv gegenzusteuern.
Die verheerende Wirkung der Schuldenbremse trifft Ostdeutschland dabei besonders
stark. Hier steht der strukturelle Wandel in ganzen Regionen auf dem Spiel, weil
abseits von Großprojekten zahlreiche Investitionen aufgeschoben werden oder
sogar ganz vor dem Aus stehen. Gleiches gilt für zahlreiche andere Maßnahmen zur
Erreichung der grundgesetzlich geforderten Klimaziele. Im Bereich der Energie-
und Verkehrswende betrifft die aktuelle Haushaltssperre etwa die Errichtung von
Ladestationen für Elektroautos und den Ausbau des öffentlichen Nah- und
Fernverkehrs. Im höchst relevanten Wohnungssektor steht die zügige Sanierung des
überalterten Gebäudebestandes vor dem Aus, weil Geld für Fördermittel fehlt.
Auch politisch ist die Schuldenbremse ein hohes Risiko. Finanzielle Austerität
führt, das zeigt ein Blick in andere europäische Staaten ganz deutlich, nicht
nicht zu einer Stabilisierung von Finanzen und Gesellschaft und einer gerechten
Verteilung gesellschaftlicher Lasten auf alle Generationen, sondern in
allererster Linie zu einem erstarken (rechts-) extremer Gruppierungen und
Parteien. Neueste Studien belegen: Einsparungen in Höhe von einem Prozent führen
zu einem erstarken rechter Parteien um ca. 3 %. Insbesondere in Ostdeutschland
ist uns schmerzhaft bewusst, welche Folgen sich aus einem plötzlichen Rückzug
des Staates aus essentiellen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ergibt.
Diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen.
Daher fordern wir:
1) Die Finanzverfassung, insbesondere der Art. 109 GGund 115GG, muss grundsätzlich
reformiert werden. Wir werden die Schuldenbremse gänzlich abschaffen.
2) Die Schuldenbremse darf nicht länger eine Zukunftsbremse sein. Die Aufnahme
von Krediten, die zur Finanzierung langfristiger Investitionen dienen, müssen
unbeschränkt möglich sein. Das gilt insbesondere für Investitionen in
Ostdeutschland und zur Bewältigung der Klimakrise.
3) Die Aufnahme anderer Kredite muss flexibilisiert werden, so dass der Staat
auch in Zeiten multipler Krisen handlungsfähig bleibt.
4) Die Thüringer Schuldenbremse leidet unter demselben Konstruktionsfehler.
Allein die klimaneutrale Modernisierung der öffentlichen Gebäude wird 270
Millionen Euro kosten, die unter Geltung der Thüringer Schuldenbremse nicht
aufgebracht werden können. Wir werden die entsprechenden Normen ebenfalls
modernisieren.
Von Zeile 39 bis 40:
1) Die Finanzverfassung, insbesondere der Art. 109 GGund 115GG, muss grundsätzlich reformiert werden. Wir werden die Schuldenbremse gänzlich abschaffen.
Die Schuldenbremse macht seit 2011 strenge Vorgaben mit Blick auf die Aufnahme
von Krediten durch Bund und Länder. Dabei war von Anfang an klar, dass diese
Regelung ihr Ziel, ein strukturelles Defizit im Haushalt zu verhindern, nur um
den Preis radikaler staatlicher Enthaltsamkeit im Angesicht multipler Krisen
erreichen kann. Diese Konstruktionsfehler haben sich auf dramatische Weise in
der neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Sachen
Klimatransformationsfonds gezeigt als eine weitere Folge einer fehlgeleiteten
Regelung.
Für uns ist klar: Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form muss weg.
Deutschland weist mit einer Schuldenquote von 64 % des BIP weit unter dem
Durchschnitt der Eurozone iHv 90 %. Damit liegt die Verschuldung deutlich unter
der von anderen wirtschaftlich starken Staaten wie Frankreich (111%) und
Großbritannien (85 %). Der Vergleich zu anderen Staaten zeigt auch: Durch die
Schuldenbremse gerät Deutschland immer weiter in den Rückstand. Während etwa die
Vereinigten Staaten einen kreditfinanzierten Inflation Reduction Act erlassen
haben, welcher die Auswirkungen der weltweiten Inflation weitestgehend
abgeschwächt hat, rutscht Deutschland zunehmend in Richtung Rezession weil dem
Staat die Möglichkeiten fehlen um effektiv gegenzusteuern.
Die verheerende Wirkung der Schuldenbremse trifft Ostdeutschland dabei besonders
stark. Hier steht der strukturelle Wandel in ganzen Regionen auf dem Spiel, weil
abseits von Großprojekten zahlreiche Investitionen aufgeschoben werden oder
sogar ganz vor dem Aus stehen. Gleiches gilt für zahlreiche andere Maßnahmen zur
Erreichung der grundgesetzlich geforderten Klimaziele. Im Bereich der Energie-
und Verkehrswende betrifft die aktuelle Haushaltssperre etwa die Errichtung von
Ladestationen für Elektroautos und den Ausbau des öffentlichen Nah- und
Fernverkehrs. Im höchst relevanten Wohnungssektor steht die zügige Sanierung des
überalterten Gebäudebestandes vor dem Aus, weil Geld für Fördermittel fehlt.
Auch politisch ist die Schuldenbremse ein hohes Risiko. Finanzielle Austerität
führt, das zeigt ein Blick in andere europäische Staaten ganz deutlich, nicht
nicht zu einer Stabilisierung von Finanzen und Gesellschaft und einer gerechten
Verteilung gesellschaftlicher Lasten auf alle Generationen, sondern in
allererster Linie zu einem erstarken (rechts-) extremer Gruppierungen und
Parteien. Neueste Studien belegen: Einsparungen in Höhe von einem Prozent führen
zu einem erstarken rechter Parteien um ca. 3 %. Insbesondere in Ostdeutschland
ist uns schmerzhaft bewusst, welche Folgen sich aus einem plötzlichen Rückzug
des Staates aus essentiellen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ergibt.
Diesen Fehler dürfen wir nicht wiederholen.
Daher fordern wir:
1) Die Finanzverfassung, insbesondere der Art. 109 GGund 115GG, muss grundsätzlich
reformiert werden. Wir werden die Schuldenbremse gänzlich abschaffen.
2) Die Schuldenbremse darf nicht länger eine Zukunftsbremse sein. Die Aufnahme
von Krediten, die zur Finanzierung langfristiger Investitionen dienen, müssen
unbeschränkt möglich sein. Das gilt insbesondere für Investitionen in
Ostdeutschland und zur Bewältigung der Klimakrise.
3) Die Aufnahme anderer Kredite muss flexibilisiert werden, so dass der Staat
auch in Zeiten multipler Krisen handlungsfähig bleibt.
4) Die Thüringer Schuldenbremse leidet unter demselben Konstruktionsfehler.
Allein die klimaneutrale Modernisierung der öffentlichen Gebäude wird 270
Millionen Euro kosten, die unter Geltung der Thüringer Schuldenbremse nicht
aufgebracht werden können. Wir werden die entsprechenden Normen ebenfalls
modernisieren.
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