Veranstaltung: | SPD Thüringen Landesdelegiertenkonferenz 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 2.e Bestätigung der Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.03.2024, 11:53 |
Vorläufige Geschäftsordnung
Antragstext
Vorläufige Geschäftsordnung
der Landesdelegiertenkonferenz am 13. April 2024 in Erfurt
zur Aufstellung der SPD-Landesliste für die Wahlen zum 8. Thüringer Landtag
- Stimmberechtigte Mitglieder der Landesdelegiertenkonferenz zur Aufstellung
der Landesliste für die Wahlen zum 8. Thüringer Landtag sind die von den
Kreisverbänden gewählten Delegierten nach Maßgabe des vom Landesvorstand
beschlossenen Delegiertenschlüssels und unter Einhaltung des Wahlgesetzes.
- Die Delegiertenkonferenz ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der
stimmberechtigten Delegierten anwesend sind. Stimmberechtigung und
Beschlussfähigkeit werden durch die Mandatsprüfungskommission
festgestellt.
Mit beratender Stimme nehmen an der Delegiertenkonferenz teil:
- Mitglieder des Landesparteirates Thüringen
- Thüringer SPD-Ministerinnen und -Minister
- Thüringer Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion
- Thüringer Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion
- Mitglieder der Landesschiedskommission und Landeskontrollkommission
- die Vorsitzenden der auf Landesebene wirkenden Arbeitsgemeinschaften
- die Landesgeschäftsführerin
- geladene Gäste und Referentinnen und Referenten
An der Landesdelegiertenkonferenz nehmen mit beratender Stimme ebenfalls die
Mitglieder des Landesvorstandes teil, sofern sie nicht stimmberechtigte
Delegierte sind.
- Die Delegiertenkonferenz wählt einen Versammlungsleiter oder
Versammlungsleiterin und eine Schriftführerin oder einen Schriftführer
sowie zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift.
Die Delegiertenkonferenz bestimmt eine Vertrauensperson und eine
stellvertretende Vertrauensperson, die unter Einhaltung der Vorgaben des THÜRLWG
berechtigt sind, Erklärungen gegenüber dem Landeswahlleiter abzugeben. Zudem
werden diese Personen zur Abgabe der gemäß THÜRLWG erforderlichen Versicherungen
an Eides Statt bestimmt.
- Grundlage der Wahlhandlung ist die vom Landesvorstand am 10.04.2024
beschlossene Vorschlagsliste. Die Liste hat die durch das
Organisationsstatut der Partei vorgeschriebene Quote zur
Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen.
Weitere Personalvorschläge können von stimmberechtigten Delegierten bis 30
Minuten nach Konstituierung der Landesdelegiertenkonferenz eingebracht werden.
Personalvorschläge müssen jeweils den Listenplatz angeben, auf den sie sich
beziehen. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber sind zur Kandidatur auf
niedrigeren Listenplätzen zuzulassen, soweit dies mit der durch das
Organisationsstatut der Partei vorgeschriebenen Quote zur
Geschlechtergerechtigkeit vereinbar ist. Die weitere Kandidatur unterlegener
Bewerberinnen oder Bewerber ist der Versammlungsleitung nach Bekanntgabe des
Wahlergebnisses unverzüglich anzuzeigen.
- Kandidatinnen und Kandidaten haben das Recht sich und ihr Programm
vorzustellen. Es wird empfohlen auf eine Kandidatenvorstellung zu
verzichten, wenn für den betreffenden Listenplatz keine Gegenkandidatur
vorliegt.
Davon bleibt das grundsätzliche Recht der Kandidatin oder des Kandidaten auf
Vorstellung nach Punkt 5 Satz 1 unberührt.
Die Redezeit für Diskussionsbeiträge beträgt drei Minuten. Die Diskussionsredner
und -rednerinnen erhalten das Wort quotiert in der Reihenfolge ihrer Meldungen.
Die Wortmeldungen sind schriftlich einzureichen. Gästen kann Rederecht gewährt
werden.
- Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet
werden. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhalten außerhalb der
Reihenfolge der Diskussionsredner und -rednerinnen das Wort. Die
Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein
Redner bzw. eine Rednerin für und gegen den Antrag gesprochen hat.
Persönliche Anmerkungen sind nur am Schluss der Debatte zulässig.
- Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen während einer Rede oder eines
Debattenbeitrags sollen kurz und präzise sein und von einem Saalmikrophon
gestellt werden, wenn der Redner oder die Rednerin dies zugelassen hat.
Die Versammlungsleitung kann im Anschluss an einen Debattenbeitrag eine
Zwischenbemerkung von höchstens zwei Minuten zulassen, auf die der Redner
oder die Rednerin kurz antworten darf.
- Die Wahlen zur Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl erfolgen
geheim, mittels verdeckter Stimmzettel, beginnend mit dem
Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin. Für jeden Listenplatz
erfolgt eine Einzelwahl nach § 7 Wahlordnung. Die Einzelwahlen können auf
einem Stimmzettel verbunden werden, soweit Kampfkandidaturen nicht
vorliegen (verbundene Einzelwahl).
Kandidiert für einen Listenplatz nur ein Bewerber oder eine Bewerberin, so kann
der Stimmzettel insoweit mit »Ja«, »Nein« oder »Enthaltung« gekennzeichnet
werden. Kandidieren für einen Listenplatz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber,
so muss auf dem Stimmzettel entweder ein Bewerber oder eine Bewerberin mit »Ja«,
oder eine »Enthaltung« hinsichtlich dieses Listenplatzes gekennzeichnet werden.
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen,
gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält kein Kandidat oder keine Kandidatin die
Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen, so findet ein weiterer Wahlgang
statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet. Endgültig nicht gewählt ist,
wer im ersten oder zweiten Wahlgang mehr Nein- als Ja-Stimmen auf sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Die Aufstellung der Liste der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt
durchgängig alternierend; eine Frau, ein Mann, beginnend mit dem
Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin.
- Über die Versammlung ist eine Niederschrift mit Angaben über Ort und Zeit
der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Delegierten und
den Ergebnissen der Abstimmungen zu fertigen. Sie ist vom Leiter bzw. der
Leiterin der Versammlung, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und
den beiden Mitunterzeichnern zu unterzeichnen.
- Die Geschäftsordnung tritt nach Beschlussfassung durch die
Landesdelegiertenkonferenz in Kraft.
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